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Die Kinderkrippe Löwenzahn ist eine eingruppige Spielgruppe, in der 14 Kinder von einer ausgebildeten Waldorfpädagogin und zwei Helferinnen betreut werden. Wir nehmen Kinder ab dem 18. Lebensmonat bis zum Kindergartenalter auf.
Um die Pädagogik gedeihlich zu verwirklichen, bedarf es einer engen Zusammenarbeit zwischen Kindergärtnerinnen und Eltern. Durch Elternabende, Elterngespräche,
Arbeitskreise und vieles mehr ist ein entsprechender
Austausch gewährleistet. Die Elternabende sind
verpflichtend, bei außergewöhnlichen Ereignissen bitten wir Sie, uns rechtzeitig zu informieren.
Die Kinderkrippe Löwenzahn ist eine Elterninitiative. Eltern können und sollen mitgestalten und mitreden. Trägerverein, in dem alle Eltern Mitglieder sind, ist der "Verein für Waldorfpädagogik Kufstein", der ebenfalls Trägerverein des Waldorfkindergartens und der Michaelischule, Waldorfschule Kufstein, ist.
Der Verein wird durch die Beiräte (Eltern und Pädagogen)
und das Leitungsorgan (jeweils ein Delegierter aus jedem
Institut) geführt. Letztlich ist diese Menschengruppe verantwortlich dafür, dass eine zufriedenstellende Bilanz vorgelegt werden kann. Einnahmen und Ausgaben sollten übereinstimmen. Verschiedene Aufgaben werden an die Arbeitskreise delegiert, die ebenfalls von Eltern und Pädagogen der drei Institute getragen sind.
Unser Kinderkrippe finanziert sich durch die Beiträge der
Eltern und Veranstaltungen durch die Eltern. Die Stadt Kufstein übernimmt die Miet- und Betriebskosten für die
Räumlichkeiten. Das Land Tirol subventioniert einen Teil der
Personalkosten.
Ein wesentlicher Grundsatz der Waldorfpädagogik ist, Kinder unabhängig von Religion, Hautfarbe, Geschlecht und Einkommen der Eltern aufzunehmen. Der Beitrag wird in einem vom restlichen Aufnahmeverfahren getrennten Finanzgespräch mit der Verwaltung festgelegt.
Dabei möchten wir Ihre Tochter oder Ihren Sohn kennen lernen, um entscheiden zu können, ob eine Aufnahme bei uns möglich ist. Sollte momentan kein Platz in der Gruppe frei sein, nehmen wir sie gern in unsere Warteliste auf. Die Aufnahme ihres Kindes wird durch den Aufnahmevertrag abgeschlossen.
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